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   BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05   

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https://dejure.org/2006,9879
BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05 (https://dejure.org/2006,9879)
BFH, Entscheidung vom 28.12.2006 - VII B 229/05 (https://dejure.org/2006,9879)
BFH, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - VII B 229/05 (https://dejure.org/2006,9879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 108 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 128 Abs. 2; ; GewO § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
    StBerG : Widerruf der Bestellung

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; keine Anwendung des § 12 GewO auf den Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Ablehnung eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Auszug aus BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05
    § 12 GewO kann auf den Widerruf der Bestellung als Steuerberater nicht, auch nicht entsprechend, angewendet werden (Senatsbeschluss vom 4. März 2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563, BStBl II 2004, 1016).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 52/95

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen den Eltern und

    Auszug aus BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05
    Die rechtliche Bedeutung der sich auf die Frage der Gefährdung von Auftraggeberinteressen beziehenden Tatsachen lag auf der Hand und musste dem sachkundig vertretenen Kläger deutlich sein, so dass der angeblich unterlassene Hinweis des FG keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693, m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2003 1 BvR 238/01 (BVerfGE 108, 150), auf den die Beschwerde sich beruft, hat mit dem Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls nichts zu tun.
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2004 AnwZ (B) 43/03 (Neue Juristische Wochenschrift 2005, 511) ist eine Einzelfallentscheidung, in der das Gericht die Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden verneint hat.
  • BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05
    Da somit die von der Beschwerde bezeichneten Rechtsfragen als durch die Rechtsprechung des Senats geklärt anzusehen sind, hätte die Beschwerde zur Begründung einer gleichwohl vorliegenden grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache eingehend begründen müssen, warum sie eine erneute Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu den betreffenden Fragen im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsentwicklung für erforderlich hält, und hätte hierfür substantiiert darlegen müssen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die bereits höchstrichterlich beantworteten Fragen umstritten sind, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985, m.w.N.).
  • BFH, 17.04.1997 - VII B 200/96

    Vorgehen gegen die vom Vollziehungsbeamten in der Wohnung des Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05
    Die rechtliche Bedeutung der sich auf die Frage der Gefährdung von Auftraggeberinteressen beziehenden Tatsachen lag auf der Hand und musste dem sachkundig vertretenen Kläger deutlich sein, so dass der angeblich unterlassene Hinweis des FG keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693, m.w.N.).
  • BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91

    Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung

    Auszug aus BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05
    Die Vorschrift gestattet allerdings dem betroffenen Steuerberater den Nachweis, dass Auftraggeberinteressen in seinem konkreten Fall trotz des Vermögensverfalls nicht gefährdet sind; die entsprechende Feststellungslast obliegt dem betroffenen Steuerberater (Senatsurteil vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).
  • BFH, 20.04.2006 - VII B 330/05

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung über den Widerruf zur Bestellung

    Auszug aus BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05
    Das FG war auch nicht verpflichtet, die mündliche Verhandlung bis zu dem ungewissen Zeitpunkt zu vertagen, zu dem die Vermögensverhältnisse des Klägers möglicherweise wieder geordnet wären und er einen Anspruch auf Wiederbestellung haben würde (Senatsbeschluss vom 20. April 2006 VII B 330/05, nicht veröffentlicht).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 4177/06

    Vermögensverfall bei hohen Steuerrückständen eines Steuerberaters; Keine Prüfung

    Mithin ist ein Nachweis, dass eine solche Gefährdung im konkreten Fall nicht gegeben sei, nur in Ausnahmefällen denkbar (ebenso: BFH, Beschluss vom 26.07.2007 - VII B 27/07, BFH/NV 2007, 2150 ; Beschluss vom 28.12.2006 - VII B 229/05, BFH/NV 2007, 983 [984]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2007 - 12 K 4192/06

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater - Vermögensverfall und Gefährdung der

    Mithin ist ein Nachweis, dass eine solche Gefährdung im konkreten Fall nicht gegeben sei, nur in Ausnahmefällen denkbar (ebenso: BFH, Beschluss vom 28.12.2006 VII B 229/05, BFH/NV 2007, 983 [984).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2009 - 12 K 12120/09

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Möglichkeit

    Mithin ist ein Nachweis, dass eine solche Gefährdung im konkreten Fall nicht gegeben sei, nur in Ausnahmefällen denkbar (ebenso: BFH, Beschluss vom 26.07.2007 - VII B 27/07, BFH/NV 2007, 2150; Beschluss vom 28.12.2006 - VII B 229/05, BFH/NV 2007, 983 [984]; Urteil vom 04.12.2007 - VII R 64/06, BStBl. II 2008, 401 [403]).
  • VG Saarlouis, 22.03.2007 - 1 K 36/06

    Rechtmäßigkeit der Löschung einer Eintragung in der Architektenliste; Abgabe

    Weder aus den Gründen des § 12 GewO, der vorsieht, dass während eines laufenden Insolvenzverfahrens und ggf. während der Überwachung der Erfüllung eines in diesem Verfahren aufgestellten Insolvenzplans solche Vorschriften keine Anwendung finden, die den Widerruf einer Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ermöglichen, welche auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, noch sonst liegen die Voraussetzungen des Aussetzens oder Ruhens des Verfahrens vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77, zu OVG Sachsen, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, [...]; BFH, Beschlüsse vom 28.12.2006 - VII B 229/05-, 04.03.2004 - VII R 21/02 -, beide [...]; OVG Niedersachen, Beschluss vom 23.11.2006 - 8 ME 146/06 -, [...], mit Anmerkung Tetzlaff, jurisPR-InsR3/2007 Anm.6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2005 - 9 S 2538/05 -, DÖV 2006, 748).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 12078/10

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls -

    Mithin ist ein Nachweis, dass eine solche Gefährdung im konkreten Fall nicht gegeben sei, nur in Ausnahmefällen denkbar (ebenso: BFH, Beschluss vom 26. Juli 2007 - VII B 27/07, BFH/NV 2007, 2150; Beschluss vom 28. Dezember 2006 - VII B 229/05, BFH/NV 2007, 983 [984]; Urteil vom 04. Dezember 2007 - VII R 64/06, BStBl. II 2008, 401 [403]; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Urteil vom 16. Mai 2007 - 12 K 450/06, EFG, 2007, 1373 [1374]; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2009 - 12 K 12120/09, EFG 2010, 672 [673]).
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